Führerscheinkontrolle

Die Kontrolle des Führerscheins von Firmenangehörigen, die irgendwann
ein Firmenfahrzeug lenken möchten oder müssen, ist absolute Pflicht
eines jeden Unternehmers.

Führerscheinkontrolle
Obwohl die Führerscheinkontrolle oft auf den Fuhrparkleiter delegiert wird, der nur intern geringfügig schuldfähig ist, trifft den Unternehmer bezüglich der Halterhaftung für die auf ihn angemeldeten Fahrzeuge das volle Haftungsrisiko. Hohe Geldstrafen oder Freiheitsentzug kann die Folge sein. Die Geschäftsform der AG schützt hier vor Gericht übrigens genauso wenig wie die Klausel im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers, dass er sofort zu melden hat, sollte ihm der Führerschein entzogen werden. Der Fahrer kann bei Entzug des Führerscheins privat in eine Notsituation geraten, die ihm vor Gericht als Rechtsschutz dienen kann.

Somit ist der Unternehmer wieder in Haftung.

An dieser Stelle können wir Ihnen für lediglich 1€ netto pro Monat* und Fahrer eine rechtssichere Lösung bieten, die außerdem den Aufwand für die Führerscheinkontrolle auf ein absolutes Minimum reduziert. Gleichzeitig können auch weitere wichtige Termine wie die Prüfung 95 ADR-Schein in die Überprüfung aufgenommen werden.

Die Prüfung kann wahlweise zentral an einem Lesegerät oder dezentral mit einem NFC-fähigen Android Handy erfolgen. Somit können Sie auch Außendienstmitarbeiter, die selten am Firmenstandort erscheinen, problemlos integrieren.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein auf Ihre Anforderungen angepasstes Angebot.